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Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll: Wenn Sie sich schonmal eine der eben aufgeworfenen Fragen gestellt haben, dann sind Sie hier genau richtig! Es folgt nun das Wichtigste in Kürze: Was sichert eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab? Im Grunde kann man sagen, dass das Gehalt als Beamter die Grundlage für den eigens bestimmten Lebensstandard bildet. Fällt nun aufgrund einer Krankheit oder […]

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Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll: Wenn Sie sich schonmal eine der eben aufgeworfenen Fragen gestellt haben, dann sind Sie hier genau richtig! Es folgt nun das Wichtigste in Kürze:

Was sichert eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab?

Im Grunde kann man sagen, dass das Gehalt als Beamter die Grundlage für den eigens bestimmten Lebensstandard bildet. Fällt nun aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls das Gehalt vollkommen weg (ja, das geht – mehr dazu gleich) oder bezieht man nur noch einen Bruchteil durch ein Ruhegehalt (im besten Falle 71,75% vom vorherigen Grundeinkommen ohne Zulagen), so kann das schnell zu Problemen führen.

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Ruhegehaltsfähig – also ein Anspruch auf ein Ruhegehalt überhaupt (in der Regel beginnend bei 1.200€ im Monat), sind Sie erst nach 5 vollen Dienstjahren. Der Wehrdienst wird beispielsweise mit angerechnet. Das heißt aber: Gerade als Dienstanfänger, benötigen Sie dringend eine DU-Absicherung mit Dienstanfängerklausel. So bekommen Sie die ersten 5 Dienstjahre eine höhere DU-Rente aus Ihrer Versicherung, als Sie brauchen, wenn Sie dann vom Staat eine gewisse Grundversorgung genießen.

Wenn Sie also einen Lebensstandard pflegen, der mit einem Bruchteil Ihres Gehalts nicht weiter aufrecht zu erhalten wäre, Sie aber nicht freiwillig auf Lebensstandard verzichten wollen (oder nur auf einen Teil), dann gibt es ein klares Statement:

Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll – definitiv!

Die DU zahlt eine monatliche Rente in festgelegter Höhe. Diese dient dazu, die entstandene Lücke durch das (teilweise) weggefallene Einkommen zu schließen.

Eine Dienstunfähigkeit im allgemeinen Sinne liegt vor, wenn Sie zumindest zu 50% nicht mehr in der Lage sind Ihren Dienst zu verrichten. Das wiederum legt ein Arzt fest. Es gibt auch die Möglichkeit in Ihren DU-Vertrag eine Teil-Dienstunfähigkeit mit einzubauen. Dadurch leistet die Gesellschaft schon ab z.B. 20% eingetretener Dienstunfähigkeit.

Es gibt auch noch weitere Klauseln, mit welchen man den eigentlichen Leistungsumfang seiner Dienstunfähigkeitsabsicherung erweitern kann. Zum Beispiel kann man in Ergänzung zur allgemeinen Dienstunfähigkeit auch die spezielle Dienstunfähigkeit absichern. Das spielt vor allem bei Beamten im Polizeivollzugdienst eine wesentliche Rolle.

Spezielle Dienstunfähigkeit

Die spezielle Dienstunfähigkeit greift dann, wenn Sie zwar grundsätzlich noch in der Lage wären Ihren Dienst im Allgemeinen zu verrichten, aber weil Sie (beispielsweise) Ihren Waffen-Abzugsfinger nicht mehr normal bewegen können, sind Sie aus der Sicht des Dienstherren nicht mehr in der Lage, Außendienst zu verrichten.

Gefahr: Prüfung durch den Arzt

Ein normales Vorgehen von Versicherungsgesellschaften ist es, im beantragten Leistungsfall einen Arzt zu entsenden, der nun Ihre Dienstunfähigkeit feststellen soll.

Ein Arzt, der von der Versicherungsgesellschaft bestimmt, bezahlt und entsandt wird…

Deswegen meine klare Empfehlung an Sie: Achten Sie darauf, dass der Tarif den Sie wählen, keine gesonderte Arztprüfung erforderlich macht! Damit muss sich die Versicherungsgesellschaft nahtlos der Meinung Ihres Dienstherren anschließen.

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Als Beamter steht man in einem Dienstverhältnis. Man hat einen Dienstherren und keinen Arbeitgeber.

Man kann sagen, dass Sie zwar durch Krankheit oder Unfall dienstunfähig werden können, aber nicht zwangsläufig dadurch als berufsunfähig gelten müssen.

Es ist also ein hohes Restrisiko, dass die BU nicht greift, Sie aber über Jahrzehnte hinweg die Versicherung bezahlen.

Unabhängig davon stimmt meistens das Endalter der BU nicht, da diese auf den Rentenbeginn eines klassischen Arbeitnehmers abgestellt sind (67 oder Ähnliches). Ein Pensionär geht ja aber bereits Jahre eher in Rente. Dadurch, dass der Beitrag aber eine Durchschnittskalkulation ist, bezahlen Sie das enorm hohe Risiko einer BU in den letzten Jahren des Arbeitslebens verteilt auf die Beiträge aller Jahre von Anfang an (unnötigerweise) mit.

Es gibt abgesehen davon noch viele weitere Gründe, warum eine BU statt einer DU extreme Nachteile mit sich bringt, doch das würde hier den Rahmen sprengen…

Dienstunfähigkeitsanbieter im Vergleich

Am Markt gibt es über 500 verschiedene Versicherungsgesellschaften. Prüft man, welche wirklich eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in Ihren Verträgen anbieten (und das ist nur das wichtigste Kriterium von vielen weiteren Wichtigen), so stellt man fest, dass noch ca. 40 Anbieter übrig bleiben.

Von diesen 40 Anbietern bleiben, wenn man den Filter auf optimale Leistungen bei bestmöglichen Preis ansetzt, unschlagbare 3 Gesellschaften übrig. Von diesen 3 Gesellschaften erfüllt aus meiner Sicht nur eine Einzige wirklich alle Bedingungen.

Ein Vergleich von Anbietern lohnt sich allemal, denn man ist dadurch nicht nur in der Lage die richtigen Leistungen zu finden, sondern kann auch bis zu 49% unnötiger Beiträge einsparen!

Sie brauchen Hilfe beim Vergleich einer Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen, die wie ein Maßanzug perfekt auf Sie zugeschnitten ist?

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